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#1

"Steuersünder-CD"

in Bundespolitik 09.02.2010 10:41
von AD • 20 Beiträge

Der Datenklau geht um

Die Vorgänge um eine gegen 2,5 Millionen Euro angebotene "Steuersünder-CD" stellt die Frage in den Raum, ob staatliche Organe über dem Recht stehen und sich geltende Gesetze nach eigenen Bedürfnissen zurechtbiegen dürfen?
Um es klarzustellen: Steuerhinterziehung ist eine Straftat zu Lasten der steuerehrlichen Bürger und gehört auch als solche geahndet. Hier geht es aber darum, in welcher Weise staatliche Organe ermitteln und zu den Beweisen dafür gelangen, denn "der Ton macht die Musik".
Unumstritten dürfte nämlich sein, daß hier jemand auf illegale Weise in den Besitz fremden Eigentums gelangt ist und dieses nun unserem Staat zum Kauf angeboten hat. Das bezeichnet man in jedem anderen Fall des Kaufs von Diebesware als Hehlerei. Und das ist strafbar.
Der nächste Aspekt ist, daß nun seit dem genauso umstrittenen "Liechtenstein"-Fall es durchaus nicht an Attraktivität mangelt, mittels somit illegal beschaffter Beweise mal ein schnelles Schnäppchen in Millionenhöhe zu machen. Nachahmer dürften sich ob des nun als erfolgreich abzeichnenden Vorganges durchaus finden lassen wie der neueste Fall in Baden-Württemberg schon zeigt.
Und: Wie sieht es künftig in anderen Fällen von Datenklau aus? Wenn z.B. Mitarbeiter in Amtsstuben oder halbstaatlichen Einrichtungen auf die Idee kommen, amtlich erworbene empfindliche Erkenntnisse, z.B. über Vermögen oder Gesundheitszustand, vom PC herunterzuladen und zu verscherbeln in der selbstgefaßten Meinung, daß darunter z.B. auch Leistungserschleicher seien? Könnten diese dann nicht ebenso auf Straffreiheit plädieren, da sie ja "im Sinne der Allgemeinheit gehandelt" haben wollen?
Daß im Falle der "Steuersünder-CD" auch in gewisser Weise eine versteckte Erpressung des Staates vorliegt, fällt offensichtlich niemand auf. Denn es ist doch wohl so, daß ein Junktim im Raum steht, wie man es beim Kunstraub ebenfalls kennt. In solchen Fällen wird quasi gegen einen erpreßten "Finderlohn" das Kunstwerk wieder zurückgegeben.
Nur: In solchen Fällen gehen die zuständigen Organe, nämlich Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei erheblich schlauer vor, indem sie sich ohne öffentliches Aufsehen auf den Handel einlassen und dann zuschlagen. Ähnlich ging Frankreich wohl gegen den Italo-Franzosen Hervé Falciani vor, der als Informatiker bei der Genfer Filiale der britischen Privatbank HSBC arbeitete und Kundendaten der Bank verschiedenen Ländern, u.a. auch Frankreich angeboten hatte.
Der zuständige französische Staatsanwalt Eric de Montgolfier fackelte aber nicht lange und ließ Falcianis Computer mit Namen von 130.000 HSBC-Kunden im Januar 2009 beschlagnahmen. Der Gewinn für Frankreich soll auch ohne anrüchige Methoden eine halbe Milliarde Euro betragen haben.
Warum das im Falle der "Steuersünder-CDs" anders läuft, bedarf noch der Erklärung. Immerhin besteht der "Lieferant" aus Angst vor Verhaftung wohl nicht ganz umsonst darauf, das Geschäft mit der CD im Ausland abzuwickeln.
Zu erklären wird auch sein, wie der nun offenbar legalisierte Ankauf versteuert wird, denn bei 2,5 Millionen kann es wohl kaum sein, daß dies jetzt womöglich selbst als Schwarzgeld in der Schweiz angelegt wird.
Sicher wird nur sein, daß die Schweiz dies anders sieht. Es ist wie übrigens auch bei deutschen Banken nicht ihre Aufgabe, zu ermitteln, wie das bei ihren Banken eingezahlte Geld erwirtschaftet wurde. Daher bleibt der Datenklau ein Verbrechen, das sie zu Recht aufzuklären und zur Anklage zu bringen bestrebt sein wird.
Deshalb darf man auch gespannt sein, was der Stuttgarter Rechtsanwalt Roland Kugler mit seiner Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble erreichen wird. Im Zusammenhang mit dem geplanten Kauf der umstrittenen Daten-CD mit Steuerbetrügern wirft er beiden Hehlerei vor...


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#2

RE: "Steuersünder-CD"

in Bundespolitik 09.02.2010 11:06
von Petermann • 4 Beiträge

Das trifft wieder einmal den Nagel auf den Kopf!

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