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  • Stromkosten für Hartz IV EmpfängerDatum13.11.2009 16:30
    Thema von Gewissen im Forum Soziales


    Nach einem Urteil des Sozialgerichts in Frankfurt

    http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/...cmd=all&Id=1174

    sind im Regelsatz 345.00 €, inzwischen 359.00 € , etwas über 20.00 € für die Stromkosten enthalten.
    Der Betrag des Mehrverbrauchs ist von dem Träger für Unterkunft und Heizung zu übernehmen.
    Frage :
    1.) Ist diese Regelung bundesweit umsetzbar ?
    2.) Sind Kommunen von dieser Regelung ausgeschlossen ?

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