1.) Ist diese Regelung bundesweit umsetzbar ?
2.) Sind Kommunen von dieser Regelung ausgeschlossen ?
Wenn das Urteil rechtsverbindlich ist, muß es bundesweit umgesetzt werden und ist auch für Kommunen gültig.
Davon ist auszugehen, da eine Berufung nicht zugelassen war, da keiner der in § 144 Abs. 2 SGG genannten Zulassungsgründe vorliegt.
Oder gibt es inzwischen andere Urteile?