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#1

Stromkosten für Hartz IV Empfänger

in Soziales 13.11.2009 16:30
von Gewissen • 1 Beitrag


Nach einem Urteil des Sozialgerichts in Frankfurt

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/...cmd=all&Id=1174

sind im Regelsatz 345.00 €, inzwischen 359.00 € , etwas über 20.00 € für die Stromkosten enthalten.
Der Betrag des Mehrverbrauchs ist von dem Träger für Unterkunft und Heizung zu übernehmen.
Frage :
1.) Ist diese Regelung bundesweit umsetzbar ?
2.) Sind Kommunen von dieser Regelung ausgeschlossen ?

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#2

RE: Stromkosten für Hartz IV Empfänger

in Soziales 21.11.2009 19:26
von Gast • 14 Beiträge

1.) Ist diese Regelung bundesweit umsetzbar ?
2.) Sind Kommunen von dieser Regelung ausgeschlossen ?

Wenn das Urteil rechtsverbindlich ist, muß es bundesweit umgesetzt werden und ist auch für Kommunen gültig.

Davon ist auszugehen, da eine Berufung nicht zugelassen war, da keiner der in § 144 Abs. 2 SGG genannten Zulassungsgründe vorliegt.
Oder gibt es inzwischen andere Urteile?


zuletzt bearbeitet 21.11.2009 19:28 | nach oben springen


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