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Russischer Massenmord bleibt ungesühnt

in Geschichte 06.11.2009 15:03
von Admin • 42 Beiträge

Russischer Massenmord bleibt ungesühnt


Die Tötung von etwa 1000 Zivilisten nach dem Einmarsch der Roten Armee in der Kleinstadt Treuenbrietzen am 23. April 1945 bleibt ungesühnt. “Wegen eines Verfahrenshindernisses” habe die Staatsanwaltschaft Potsdam das Verfahren wegen Mordes eingestellt, teilte Oberstaatsanwalt Helmut Lange mit.

Bei dem „Hindernis“ handele es sich nach einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums um den Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945. Er schloss die Zuständigkeit deutscher Gerichte für strafbare Handlungen von Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte oder Alliierte Staatsangehörige aus. „Nach diesem Gesetz können wir nicht weiter ermitteln“, sagte der Oberstaatsanwalt. Man wolle jetzt aber prüfen, ob russische Behörden um Mithilfe gebeten werden sollen.

Weiter unter http://www.paukenschlag.org/?p=1005

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