Die EU schlägt wieder zu: In zwei Fällen hat die EU-Kommission rechtliche Schitte gegen Deutschland eingeleitet: Zum einen hat Deutschland die EU-Vorschriften zum Diskriminierungverbot aufgrund der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf nicht ordnungsgemäß umgesetzt. In diesem Fall hat die EU-Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahmen an Deutschland gerichtet. Zum anderen wurde eine weitere Stellungnahmen an Deutschland gerichtet wegen mangelhafter Umsetzung des Diskriminierungsverbots aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft. EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla sagte: "Ich bin mir sicher, dass wir auch in Deutschland durch einen konstruktiven Dialog mit den nationalen Behörden eine vollständige Umsetzung der Richtlinien erreichen werden."