Dass Deutsch die "Gerichtssprache" ist, muss doch selbstverständlich sein. Auch die "Hartz-IV-Sprache" muss Deutsch sein. Wer keine Deutschkenntnisse besitzt ist nicht vermittelbar und damit auch nicht arbeitsfähig. Daher darf es auch keinen Anspruch auf Sozialleistungen geben.
Auch Asylanträge sollten eigenhändig in deutscher Sprache von den Antragsstellern ausgefüllt werden. Auch müsste ein "Deutschlandbezug" nachgewiesen werden; z. B. zu einem früheren Zeitpunkt als Austauschschüler für 1 Jahr oder 5 Jahre Studium mit anschließender Doktorarbeit in Deutschland. Über 90 % aller Asylanten sind Wirtschaftsflüchtlinge OHNE Bildung (Analphabeten) oder mit sehr geringer Bildung. Diesem Missbrauch muss ein Riegel vorgeschoben werden.
http://www.sueddeutsche.de/A5e38P/386463...ch-koennen.html
BGH: Schöffen müssen Deutsch können
27.01.2011 05:20 27.01.2011 05:20
Karlsruhe - Eine Gerichtsverhandlung mit Schöffen, die kein Deutsch können, ist nichtig. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe klargestellt. Er hob aus diesem Grund ein Urteil gegen zwei Räuber auf, die einen Supermarkt in Köln überfallen hatten. Bei dem Verfahren vor dem Landgericht Köln hatte eine Schöffin in der Strafkammer gesessen, die kaum der deutschen Sprache mächtig war. Dies verstoße gegen den Grundsatz, dass die Gerichtssprache Deutsch ist. 'Eine sprachunkundige Schöffin ist - ebenso wie ein tauber oder blinder Richter - jedenfalls partiell unfähig, der Verhandlung selbst zu folgen', heißt es in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs.